Allgemeine
Liefer- und GeschÄftsbedingungen |
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I. |
Allgemeines |
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1. |
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. | |
2. |
Sie gelten als vereinbart mit
Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen
durch den Kunden, spätestens
jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung. |
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3. |
Wenn der Kunde den AGB widersprechen
will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen
des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen
des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf
diese schriftlich anerkennt. |
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4. |
Die AGB gelten im Rahmen einer
laufenden Geschäftsbeziehung
auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen. |
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II. |
Überlassenes Bildmaterial |
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1. |
Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes
Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen
Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches
oder digital übermitteltes Bildmaterial. |
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2. |
Der Kunde erkennt an, dass es
sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich
geschützte Lichtbildwerke
i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. |
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3. |
Vom Kunden in Auftrag gegebene
Gestaltungsvorschläge
oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten
sind. |
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4. |
Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum
des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür
geleistet wird. |
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5. |
Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben. | |
6. |
Reklamationen, die den Inhalt
der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind
innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das
Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und
wie verzeichnet zugegangen. |
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III. |
Nutzungsrechte |
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1. |
Der Kunde erwirbt grundsätzlich
nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. |
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2. |
Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene
oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert
vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf
das jeweilige Grundhonorar. |
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3. |
Mit der Lieferung wird lediglich
das Nutzungsrecht übertragen
für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen
Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n
der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der
Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt
(Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich
des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt
worden ist. |
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4. |
Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung,
Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig
und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
Das gilt insbesondere für:
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5. |
Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing,
Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen
urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet.
Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert
oder anderweitig als Motiv benutzt werden. |
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6. |
Der Kunde ist nicht berechtigt,
die ihm eingeräumten
Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern-
oder Tochterunternehmen, zu übertragen. |
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7. |
Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials
ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen
vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen
Bild. |
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IV. |
Haftung |
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Der Fotograf übernimmt keine Haftung für
die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn,
es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt.
Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht
hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei
Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung
für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung
ergebenden Sinnzusammenhänge. |
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V. |
Honorare |
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1. |
Es gilt das vereinbarte Honorar.
Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils
aktuellen Bildhonorarübersicht
der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht
sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. |
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2. |
Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung
des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3.
oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung
bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren. |
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3. |
Durch den Auftrag anfallende
Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare,
Kosten für erforderliche
Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar
enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. |
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4. |
Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann
in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte
Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen
als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt
vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens
EURO 75,00 pro Aufnahme an. |
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5. |
Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts
ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem
die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen. |
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VI. |
Rückgabe des Bildmaterials |
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1. |
Das Bildmaterial ist in der gelieferten
Form unverzüglich
nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens
jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden;
beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der
3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen. |
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2. |
Überlässt der Fotograf auf Anforderung des
Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke
der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht
kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats
nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere
Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam,
wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist. |
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3. |
Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch
den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde
trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während
des Transports bis zum Eingang beim Fotografen. |
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VII. |
Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz |
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1. |
Bei jeglicher unberechtigten
(ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe
oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe
des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender
Schadensersatzansprüche. |
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2. |
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem
oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe
von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen. |
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3. |
Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials
(Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff. VI. 1.oder
2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von EURO
0,25 pro Tag und Bild für S/W- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
EURO 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate. |
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4. |
Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden
gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Fotograf
die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von EURO 40,00
pro S/W- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat EURO 125,00 pro Mittel- oder
Großformat-Dia-Duplikat EURO 250,00 pro Dia-Original, Negativ oder
anderem Unikat EURO 500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder
anderem Unikat. Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist. |
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5. |
Bei fehlendem Belegexemplar oder
bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches
Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist
eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen. |
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6. |
Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen
Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet. |
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VIII. |
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1. |
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als
vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. |
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2. |
Nebenabreden zum Vertrag oder
zu diesen AGB bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. |
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3. |
Die etwaige Nichtigkeit bzw.
Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung
durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten
Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. |
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4. |
Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen. |
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